Ab dem 1.1.2020 müssen Kassensysteme in Deutschland den Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) entsprechen.
Für die Verwendung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gibt es eine Nichtbeanstandungsregel bis zum 30.9.2020. Für GoBD konforme Kassen, die nach dem 25.1.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und bauartbedingt nicht auf die Anforderungen der KassenSichV aufrüstbar sind, existiert eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2022. Für PC Kassen existiert diese Übergangsregel grundsätzlich nicht.
Durch die Kassensicherungsverordnung ändert sich für Sie als Kassen Betreiber maßgeblich das folgende:
Es ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) anzuschaffen (spätestens biszum 30.9.2020).
Die Kasse ist mit der Seriennummer beim Finanzamt anzumelden (vor dem 30.9.2020 nicht nötig, solange das Anmeldeverfahren noch nicht existiert).
In der Kasse sind Daten des Steuerpflichtigen wie Adresse, Steuernummer, etc. zu hinterlegen.
Mit wenigen Ausnahmen besteht eine Belegerteilungspflicht.
Für die Dauer der Aufbewahrungsfristen ist ein Export der durch die TSE abgesicherten Daten sowie ein DSFinV-K Export vorzuhalten.
Der DSFinV-K Export ermöglicht dem Finanzamt eine tiefergehende steuerliche Prüfung von Kassentransaktionen wie die Verbuchung von Gutscheinen, Trinkgeldern, etc. Dies bedeutet, dass im Rahmen einer (jederzeit unangekündigten) Kassennachschau oder einer Betriebsprüfung sehr detaillierte Fragen zu einzelnen Kassenvorgängen gestellt werden können.
Da die Praxis aber gezeigt hat, dass weder die Verwaltung rechtzeitig das benötigte Portal zur Registrierung der Sicherungseinrichtung bereitstellen konnte (was bis Stand heute immer noch nicht der Fall ist) und die Softwareentwicklung und Auslieferung an alle Kassenin so kurzer Zeit nicht zu schaffen war, wurde die Frist bis zum 30.09.2020 verlängert.
Zwar wird wahrscheinlich auch dieser Termin in den meisten Bundesländern bis zum 31.03.2021 verschoben, aber diesmal ist eine der Bedingungen, dass eine verbindliche Bestellung über die benötigte Anzahl der TSE-Module beim Kassenlieferanten vorliegt! (TSE = Technische-Sicherheits-Einrichtung).
Inzwischen sind wir in der Lage, Ihnen sowohl die notwendige Software, als auch das Hardware Modul zu liefern. Dazu muss Ihre Kassenhardware den Mindestanforderungen genügen. Nach unserem Kenntnisstand trifft das auf den überwiegenden Teil der von uns gelieferten Kassen zu. Definitiv ungeeignet sind Kassen, die noch unter dem Betriebssystem WINDOWS XP laufen! Hier haben wir Ihnen bereits eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen.
Bitte nutzen Sie unser Webformular, um Ihre Bestellung zu platzieren, damit wir mit der Auslieferung und Installation bei Ihnen beginnen können.
Da unsere Kapazitäten begrenzt sind, können wir verständlicherweise nicht alle Installationen am Ende der Verlängerungsfrist durchführen, sondern müssen damit in den nächsten Tagen beginnen:
Bitte füllen Sie das Bestell-Formular oberhalb aus – Danke!