Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt von Unternehmen, bei denen mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Hierbei ist zu beachten, dass alleine schon die nicht rechtzeitige Bestellung einer Ordnungswidrigkeit entspricht und mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Falls dann noch eine Regelverletzung hinzukommt, können diese sogar verzehnfacht und Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.

Unsere Kassen sind modular aufgebaut und ganz auf die Bedürfnisse des modischen Einzelhandels zugeschnitten. Der automatische Datenaustausch mit unserer Warenwirtschaft findet entweder permanent oder mindestens einmal täglich statt. Die Warenwirtschaft liefert Artikel-, Kunden-, Bestands- und Personalinformationen an die Kasse. Die Kasse stellt das Journal zur Verfügung, damit jeder Kassenvorgang des Tages in der Warenwirtschaft verbucht werden kann. Zusätzlich werden Belegnummern für Vorgänge wie “Auswahlen“, “Gutscheine“, “Lieferscheine“ und “Kredite“ in der Kasse verwaltet. Diese Belege erhalten einen Barcode.
Um Ihre Mitarbeiter im Umgang mit unserer Touchkasse für den Einzelhandel fit zu machen, können Sie bei uns eine Schulung buchen, die als Individual- oder Gruppenschulung angeboten wird. Kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen, wir beraten Sie gerne.
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig verursacht dies zusätzlichen Aufwand und Kosten und steht somit im direkten Konflikt zum Unternehmensziel, so Kosteneffizient wie möglich zu arbeiten. Daher ist es für jedes Unternehmen zwingend notwendig zu prüfen, ob die Bestellung eines internen- oder eines externen Datenschutzbeauftragten die richtige Lösung ist. Beide Varianten haben ihre Vorteile und daher muss man diese für jedes Unternehmen individuell und detailliert gegenüberstellen:
Zwischen der Firmenführung und dem internen Datenschutzbeauftragten besteht über Jahre hinweg eine vertrauenswürdige Geschäftsbeziehung.
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt mit seiner Aufgabe auch das unternehmerische Risiko. Somit haben Sie die Sicherheit, alle existenzgefährdenden Punkte für Ihr Unternehmen ausgelagert zu haben.
Wenn der interne Datenschutzbeauftragte, zusätzlich zu seinen aktuellen Aufgaben, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten mit übernehmen kann, entstehen dem Unternehmen keine zusätzlichen Lohnkosten.
Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, haben Sie sofort die Rechtssicherheit, die Sie für Ihr Unternehmen benötigen.
Mit der Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernehmen Sie ein hohes Risiko. Strafen von bis zu 300.000 EUR können sogar die Firmenexistenz gefährden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter geniest keinen Kündigungsschutz und somit können Sie die Vertragslaufzeiten frei bestimmen.
Der interne Datenschutzbeauftragte genießt seit dem 01.09.2009 einen erweiterten Kündigungsschutz, ähnlich dem eines Betriebsrats.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist selbst für dessen Qualifikation verantwortlich. Da er diese Aufgabe für eine Vielzahl von Firmen übernimmt, hat er mehr Erfahrung und ist kontinuierlich mit den aktuellsten Datenschutzrichtlinien vertraut.
Um die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten dauerhaft und rechtssicher übernehmen zu können, ist eine kontinuierliche Weiterbildung notwendig. Dies kostet sehr viel Zeit und Geld.
Feste Verträge legen die Kostenstrukturen für die extern übernommenen Aufgaben und Risiken fest und können somit genau kalkuliert werden.
Durch den Mehraufwand, den die Übernahme der Datenschutzaufgaben mit sich bringt, kann der interne Datenschutzbeauftragte seine Kernaufgaben nicht mehr in vollem Umfang wahrnehmen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter überarbeitet permanent alle unternehmensrelevanten Datenschutzunterlagen und somit sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Mit der Übernahme der Aufgaben des internen Datenschutzbeauftragten muss der Mitarbeiter vorab seine Fachkunde aufbauen und diese mit einem Fachkundenachweis dokumentieren. Dies verzögert die direkt Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Aufgaben und Risiken und somit entsteht ein externer Dienstleistungsaufwand, der Kosten verursacht.
Bei einem Datenschutzaudit gleichen wir Ihre Infrastruktur mit allen gesetzlichen Anforderungen gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes ab und bestätigen Ihnen die Durchführung mit einem Zertifikat.
Danach analysieren wir Ihre Daten und erstellen Ihnen einen mit Prioritäten versehenen Maßnahmekatalog für eine einfache und schnelle Umsetzung der staatlichen Datenschutzvorgaben.
Nach dem Datenschutzaudit erstellen wir Ihnen ein Datenschutzzertifikat, welches Ihren Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten die Sicherheit bietet, dass Ihr Unternehmen nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) arbeitet.
Mit unserem Audit erhalten Sie einen detaillierten Maßnahmekatalog den Sie – oder auf Wunsch wir - 1:1 abarbeiten können, so dass Sie mit Ihrem Unternehmen die nötige Rechtssicherheit gewinnen.
Nach der Abarbeitung des Maßnahmenkataloges ist Ihr Unternehmen rechtssicher und somit vermeiden Sie potentielle Strafen und Bußgelder.
Mit der Sicherheit alle Datenschutzrichtlinien einzuhalten, vermeiden Sie negative Presse und bauen somit Vertrauen bei Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten auf.
Profitieren Sie von unserem Wissen. Mit unseren bundesweit veranstalteten Datenschutz-Trainings verschaffen Sie sich einen guten Überblick über die grundlegenden Pflichten eines Datenschutzbeauftragten.
Mit diesen Informationen können Sie einfach und schnell entscheiden, ob eine interne oder externe Datenschutzlösung die bessere für Ihr Unternehmen ist, bzw. könnten Sie mit diesem erlangten Wissen auch einfache Aufgaben rund um das Thema Datenschutz erfüllen.
Mit diesem Training erhalten Sie eine gute Einführung in die Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Dieses Seminar richtet sich an Einsteiger zum Thema "Betrieblicher Datenschutz". Voraussetzungen sind hierfür nicht notwendig.
1 Tag, von 09:00 – 17:00 Uhr
390,00 € zzgl. MwSt., Schulungsunterlagen und Verpflegung
Bei Besuch dieses Trainings erhalten Sie:
Zusätzlich zur Ausbildung erhält jeder Teilnehmer eine Schulungsmappe. In dieser befinden sich Präsentation, rechtliche Grundlagen, Zusatzinformationen und eine CD mit Checklisten für Audits, ein Musteraudit, zusätzliche Informationen rund um die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz?
Wir beraten Sie gerne!
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